ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
§ 1 Geltungsbereich
1.1 Die Nutzungsbedingungen regeln Rechtsbeziehungen zwischen der First Class Concept GmbH - im Folgenden „FCC“ genannt - und den Einzel-, Firmen- und Gruppenkunden - im Folgenden einheitlich „Kunden“ genannt. Zwischen FCC und Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen - im Folgenden „AGB“ - in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Abweichende Bedingungen erkennt FCC nicht an.
§ 2 Vertragsschluss | Kartenerwerb | Versand
2.1. Eintrittskarten zu unseren Veranstaltungen können sowohl persönlich in unserer Vorverkaufsstelle Zur Messe 9a, 01067 Dresden, telefonisch, per E-Mail, über das Kontaktformular auf unserer Webseite, im öffentlichen Vorverkauf oder direkt über CTS-Eventim erworben werden.
2.2. Bei Erwerb via Telefon, E-Mail oder Kontaktformular kommt der Vertrag mit der Buchungsbestätigung zustande, die wir an die Kunden schicken; beim Kauf vor Ort mit Annahmeerklärung der Verkäufer. Soweit Karten über CTS-Eventim erworben werden, richtet sich der Zeitpunkt des Vertragsschlusses nach den dort gültigen Bestimmungen.
2.3. Der Kunde erwirbt die Eintrittskarten in eigenem Namen und auf eigene Rechnung.
2.4 Auf Wunsch und gegen Gebühr werden dem Kunden Eintrittskarten bzw. Gutscheine nach vollständigem Zahlungseingang versichert per Post übersendet. Der Kaufpreis inkl. aller Gebühren wird dem Kunden mündlich, fernmündlich, schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt.
2.5 Bei telefonischer und schriftlicher Bestellung sowie bei Gruppenverkauf ist First Class Concept GmbH berechtigt, eine Systemgebühr zu erheben. Diese Gebühr fällt auch bei Selbstabholung an. Die Systemgebühr beinhaltet nicht die Versandkosten und ist zusammen mit dem Kaufpreis zu bezahlen.
§ 3 Fälligkeit und Zahlung | Eigentumsvorbehalt | Verzug
3.1 Der Kaufpreis wird mit der Bestätigung der Bestellung unter Vergabe einer individuellen Auftragsnummer innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig, soweit nichts anderes vereinbart ist. Zahlungen können durch Überweisung, Barzahlung, ec-Karte oder Kreditkarte erfolgen.
3.2 Änderungen nach bereits getätigter Zahlung für Tickets / Aufträge sind nicht mehr möglich.
3.3 Bei Zahlungsverzug ist FCC berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu fordern.
§ 4 Beginn | Einlass
Die Location wird in der Regel eine Stunde vor Beginn der Vorstellung geöffnet.
§ 5 Absage/Verlegung/ Programmänderung
5.1 Bei unseren Veranstaltungen können Programmänderungen eintreten. FCC bemüht sich im Falle der Absage einzelner Künstler(gruppen) um entsprechenden Ersatz. Ansprüche des Kunden wegen der Absage einzelner Künstler(gruppen) bestehen nicht. Der Zutritt zu Veranstaltungsbereichen mit einem beschränkten Fassungsvermögen wird nur im Rahmen der behördlich genehmigten Zuschauerkapazitäten gewährt.
5.2 Unsere Haftung bei Absage, Abbruch, Verschiebung oder sonstigen wesentlichen Änderungen der Veranstaltung beschränkt sich auf die Erstattung des Nennwertes der Eintrittskarte. Persönliche Arrangements, die der Ticketinhaber einschließlich Reise- und Unterbringung im Zusammenhang mit der Veranstaltung trifft, erfolgen auf eigene Kosten und eigene Gefahr. Wir haften in diesen Fällen nicht über die Erstattung des Nennwerts der Eintrittskarte hinaus, insbesondere für getätigte Aufwendungen. Für diese Haftungsbeschränkung gelten die Einschränkungen gemäß § 12 entsprechend.
Eine wesentliche Änderung liegt vor, wenn eine Änderung eintritt, die die Veranstaltung zu einem wesentlich anderen Event macht, als ein Käufer eines Tickets vernünftiger Weise erwarten darf. Eine Änderung eines Künstlers im Line-Up stellt keine wesentliche Änderung in diesem Sinne dar.
5.3 Wird die Veranstaltung auf Grund eines Umstands abgesagt, abgebrochen oder verschoben, den FCC nicht zu vertreten hat (z.B. höhere Gewalt, Einschränkungen aufgrund Covid-19 u.ä.), ist das Recht des Kunden, von dem Vertrag zurückzutreten, vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen ausgeschlossen. Wenn die gebuchte Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt nicht stattfinden kann, ist FCC berechtigt, dem Inhaber der erworbenen Eintrittskarte anstelle einer Erstattung des Eintrittspreises einen Gutschein zu übergeben.
Umfasst eine solche Eintrittskarte die Teilnahme an mehreren Veranstaltungen und konnte oder kann nur ein Teil dieser Veranstaltungen stattfinden, ist FCC berechtigt, dem Kunden einen Gutschein in Höhe des Wertes des nicht genutzten Teils zu übergeben.
Der Wert des Gutscheins umfasst den gesamten Eintrittspreis bzw. das gesamte sonstige Entgelt einschließlich etwaiger Vorverkaufsgebühren. Für die Ausstellung und Übersendung des Gutscheins werden keine Kosten in Rechnung gestellt.
Der Kunde eines entsprechend der vorbezeichneten Absätze ausgestellten Gutscheins kann von FCC die Auszahlung des Wertes des Gutscheins verlangen, wenn
1. der Verweis auf einen Gutschein für ihn angesichts seiner persönlichen Lebensumstände unzumutbar ist oder
2. der Kunde den Gutschein bis zum Ablauf des Folgejahres des geplanten Veranstaltungstages nicht eingelöst hat.
Den Kunden trifft die Beweislast dafür, dass ihm der Verweis auf einen Gutschein angesichts seiner persönlichen Lebensumstände unzumutbar ist.
Höhere Gewalt ist jedes außerhalb der Kontrolle von FCC liegende Ereignis, durch das FCC ganz oder teilweise an der Erfüllung seiner Verpflichtung gehindert wird, einschließlich Feuerschäden, Überschwemmungen, Streiks und rechtmäßiger Aussperrungen, Epidemien und Pandemien sowie nicht von ihm verschuldeter Betriebsstörungen oder behördlicher Verfügungen und Anordnungen, insbesondere auch Beschränkungen aufgrund von COVID-19-Regeln. Versorgungsschwierigkeiten und andere Leistungsstörungen auf Seiten der Vorlieferanten / Subunternehmer der FCC gelten dann als höhere Gewalt, wenn der Vorlieferant/Subunternehmer seinerseits durch ein Ereignis gemäß der
Definition der höheren Gewalt in diesem Paragrafen an der Erbringung der ihm obliegenden Leistung gehindert ist. Unter höherer Gewalt ist auch der Umstand einzuordnen, dass Einschränkungen aufgrund behördlicher Anordnungen/Auflagen oder Gesetzen zur Gefahrenabwehr dazu führen, dass die Veranstaltung nicht wirtschaftlich betrieben werden kann (z.B. Abstandsanordnungen…) und der Veranstalter sich deshalb zu einer Verschiebung der Veranstaltung entscheidet.
§ 6 Rückgaben und Umtausch von Eintrittskarten/Kartenverlust
6.1 Eine Rückgabe bzw. der Umtausch von Eintrittskarten aus Gründen, die im Verantwortungsbereich des Kunden liegen, ist grundsätzlich ausgeschlossen.
6.2 Eine Erstattung des Kaufpreises oder die Aushändigung von Ersatzkarten bei Verlust von Eintrittskarten ist ausgeschlossen.
§ 7 Ermäßigte Eintrittspreise
7.1 Ermäßigungen werden gewährt für: Kinder bis 12 Jahre, Begleitpersonen Schwerbehinderter mit Begleitschein B und Busfahrer.
7.2 FCC verlangt bei allen ermäßigten Eintrittskarten vor Einlass den Nachweis der entsprechenden Berechtigung bzw. Alternsnachweis. Die Berechtigung muss am Vorstellungstag bestehen.
Ermäßigungen müssen mit Lichtbildausweis beim Einlass nachgewiesen werden. Wird der Nachweis nicht erbracht, muss die Differenz zum vollen Kartenpreis vor Einlass nachentrichtet werden. Anderenfalls kann der Einlass nicht gewährt werden.
§ 8 Ton- Film- Foto- und Videoaufnahmen
8.1 Am Veranstaltungsort sind Ton-, Film- Foto- und Videoaufnahmen aus urheberrechtlichen Gründen untersagt. Aufnahmegeräte und Kameras aller Art müssen gegen eine Gebühr an der Garderobe zur Aufbewahrung abgegeben werden bzw. im geparkten Fahrzeug verbleiben.
8.2 Bei Zuwiderhandlungen ist das Hauspersonal berechtigt, Aufnahmegeräte und Kameras einzuziehen und bis zum Ende der Veranstaltung einzubehalten. Filme und Aufzeichnungsmaterialien jeder Art, auf denen Teile der Aufführung festgehalten sind, können vom Veranstalter eingezogen und verwahrt werden. Sie werden an den Eigentümer wieder ausgehändigt, wenn dieser der Löschung der Aufnahmen zugestimmt hat.
8.3 Einwilligung zur Anfertigung und Verwertung von Ton- und Bildaufnahmen
FCC darf die Veranstaltung filmen, live-streamen und fotografieren und hiervon Audio- und audiovisuelle Aufnahmen anfertigen. Dies kann jeweils das Publikum einschließen. Mit dem Betreten der Veranstaltungslocation willigt der Kunde unwiderruflich in die unentgeltliche Verwendung seines Bildnisses und seiner Stimme für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Tonaufnahmen ein, die vom Veranstalter, dessen Beauftragten oder sonstigen Dritten im Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden, sowie deren anschließende Verwertung in allen gegenwärtigen und zukünftigen Medien (wie insbesondere in Form von Ton- und Bildtonträgern sowie der digitalen Verbreitung, bspw. über das Internet) ein. Das bedeutet insbesondere, dass der Kunde dem Veranstalter und dessen dritten Vertragspartnern/Lizenznehmern das zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränkte Recht einräumt,
Bildnisse, Stimme, Handlungen und/oder Aussagen des Besuchers in jeglicher Form ohne gesonderte Zustimmung des Besuchers aufzuzeichnen und in Medien seiner Wahl zu jeglichen kommerziellen- und nicht kommerziellen Zwecken zu vervielfältigen, zu senden, öffentlich zugänglich zu machen und/oder in sonstiger Form zu verbreiten.
§ 9 Hausrecht | Hausordnung
9.1 Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere dann, wenn ein Besucher auf dem Veranstaltungsgelände oder in der Veranstaltungslocation Straftaten (z.B. Körperverletzung, Diebstahl, Drogenhandel) begeht oder Feuerwerkskörper abbrennt, andere Besucher gefährdet, ist der Veranstalter berechtigt, den Besucher von der Veranstaltung auszuschließen. Macht der Veranstalter von seinem Ausschlussrecht Gebrauch, so verliert die Eintrittskarte ihre Wirksamkeit. Ein Anspruch auf erneuten Einlass oder auf Rückerstattung des Kaufpreises ist ausgeschlossen.
9.2 Das Rauchen ist während der Aufführung untersagt.
9.3 Die Hinweise der Mitarbeiter von FCC sowie des anwesenden Einlasskontrolldienstes sind zu beachten.
§ 10 Garderobe
10.1 Mäntel, Schirme, Stöcke, große Taschen und ähnliche Gegenstände müssen gegen eine Gebühr an der Garderobe zur Aufbewahrung abgegeben werden.
10.2 Der Verlust oder die Beschädigung von Garderobengegenständen sowie der Verlust einer Garderobenmarke müssen unverzüglich beim Garderobenpersonal gemeldet werden. Garderobengegenstände dürfen ohne Garderobenmarke nur dann ausgehändigt werden, wenn glaubhaft gemacht ist, dass der Besucher der berechtigte Empfänger ist.
§ 11 Fundsachen
Der Verlust von Gegenständen ist bei dem Abendspielleiter (Gastrochef) oder beim Garderobenpersonal zu melden.
§ 12 Haftung / Schadensersatz
12.1 FCC haftet für Schäden im Zusammenhang mit der Durchführung von Veranstaltungen nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung durch FCC oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von FCC beruhen. Die Haftungsbeschränkung gilt ferner nicht für Schäden, die auf der Verletzung einer sog. Kardinalpflicht (d.h. einer vertraglichen Pflicht, welche die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf) beruhen.
12.2 Für Fremdleistungen (z. B. gastronomische Leistungen) haftet nicht FCC, sondern der jeweilige Leistungserbringer direkt.
12.3 Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass während unserer Veranstaltung sowohl mit offenem Feuer als auch Pyrotechnik gearbeitet werden kann. Unsere Gäste werden gebeten, hier besondere Vorsicht walten zu lassen und Rücksicht zu nehmen. Die vorbezeichneten Haftungsbeschränkungen gelten auch in diesem Fall.
§ 13 Datenschutz
13.1 FCC ist berechtigt, die im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung erhaltenen Daten des Kunden im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu bearbeiten und zu speichern.
13.2 Bei Bestellung über das Internet werden alle vom Kunden eingegebenen Daten bei der Übertragung automatisch verschlüsselt (SSL) und vertraulich behandelt.
§ 14 Anwendbares Recht / Erfüllungsort und Gerichtsstand / Salvatorische Klausel
14.1 Es gilt deutsches Recht.
14.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche, die sich zwischen FCC und Kunden aus der Geschäftsbeziehung ergeben, ist Dresden, sofern der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
14.3 Hinweis nach § 36 VSBG: FCC ist grundsätzlich nicht bereit und verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
14.4 So weit einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sind oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. An die Stelle der ungültigen Bestimmungen tritt die für diesen Fall bestehende branchenübliche Bestimmung - bei Fehlen einer zulässigen branchenüblichen, die entsprechende gesetzliche Bestimmung.
Stand: August 2023